Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
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sonnette
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Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass man für eine Solex, die vor 1956 gebaut wurde, keine Betriebserlaubnis benötigt.
Kann mir jemand die Quelle nennen?
Wenn dem so ist, werde ich trotzdem eine Betriebserlaubnis für meine Solex, Baujahr 1952, beantragen.
Grüße
Heinz-Georg
ich habe gelesen, dass man für eine Solex, die vor 1956 gebaut wurde, keine Betriebserlaubnis benötigt.
Kann mir jemand die Quelle nennen?
Wenn dem so ist, werde ich trotzdem eine Betriebserlaubnis für meine Solex, Baujahr 1952, beantragen.
Grüße
Heinz-Georg
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zwergenharley
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Hi HG,
Es gibt den alten § 18 STVZO, laut dem vor dem 1.1.1957 erstzugelassene Fahrzeuge keine ABE oder EG-Typenbescheinigung brauchen, Ziff. (3) Abs. 1, aber der Motor muß dann eine ABE haben. (Ziff. 6). Es gibt meines Wissens keine gesonderte ABE für Solex Motoren, also braucht es eine ABE für das komplette Fahrzeug. Bedeutet: Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei oder Kaufvertrag, (kostenlos), Vollabnahme bei TÜV oder Dekra, (je nach Prüfer, i.d.R. etwa 170,-, Stempel von der Zulassungsstelle (nochmal ein Zehner). Dann bist Du safe.
Der alte § 18 wurde inzwischen gelöscht, aber es besteht Bestandsschutz für Fahrzeuge, die seinerzeit darunter gefallen sind. Meine 56er Falter ist daher vollkommen legal mit einer ABE nur für den Sachs 50 AB 1092 Motor unterwegs. Für den Rahmen brauche ich keine ABE. Würde ich den Motor in einen anderen Rahmen von vor 1957 schrauben, bei Mopeds aus den 50er Jahren geht das recht problemlos, würde ich die ABE mitnehmen.
Den Gesetzestext vom alten § 18 findet man noch im Internet, man muß aber ein bißchen suchen. Ich hab ihn mir ausgedruckt und hab ihn zur ABE vom Motor gelegt. Bei Interesse kann ich ihn Dir mailen. Oder faxen. Ja, ich habe noch ein Fax, und finde es sehr praktisch.
Grüße, Stephan
Es gibt den alten § 18 STVZO, laut dem vor dem 1.1.1957 erstzugelassene Fahrzeuge keine ABE oder EG-Typenbescheinigung brauchen, Ziff. (3) Abs. 1, aber der Motor muß dann eine ABE haben. (Ziff. 6). Es gibt meines Wissens keine gesonderte ABE für Solex Motoren, also braucht es eine ABE für das komplette Fahrzeug. Bedeutet: Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei oder Kaufvertrag, (kostenlos), Vollabnahme bei TÜV oder Dekra, (je nach Prüfer, i.d.R. etwa 170,-, Stempel von der Zulassungsstelle (nochmal ein Zehner). Dann bist Du safe.
Der alte § 18 wurde inzwischen gelöscht, aber es besteht Bestandsschutz für Fahrzeuge, die seinerzeit darunter gefallen sind. Meine 56er Falter ist daher vollkommen legal mit einer ABE nur für den Sachs 50 AB 1092 Motor unterwegs. Für den Rahmen brauche ich keine ABE. Würde ich den Motor in einen anderen Rahmen von vor 1957 schrauben, bei Mopeds aus den 50er Jahren geht das recht problemlos, würde ich die ABE mitnehmen.
Den Gesetzestext vom alten § 18 findet man noch im Internet, man muß aber ein bißchen suchen. Ich hab ihn mir ausgedruckt und hab ihn zur ABE vom Motor gelegt. Bei Interesse kann ich ihn Dir mailen. Oder faxen. Ja, ich habe noch ein Fax, und finde es sehr praktisch.
Grüße, Stephan
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sonnette
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Hallo Stefan,
vielen Dank für die Info. Den Text hätte ich gerne.
Du kannst ihn mir über das Forum mailen.
Gruß und schönen Sonntag.
Heinz-Georg
vielen Dank für die Info. Den Text hätte ich gerne.
Du kannst ihn mir über das Forum mailen.
Gruß und schönen Sonntag.
Heinz-Georg
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Rob
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Eine Veröffentlichung hier im Forum wäre noch besser, da gleich allen Interessierten zugänglich
Gruß Rob
Gruß Rob
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zwergenharley
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Bitteschön:
§18STVZO-1.pdf
§18STVZO-2.pdf
§18STVZO-3.pdf
§18STVZO-1.pdf
§18STVZO-2.pdf
§18STVZO-3.pdf
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Sukmilk
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Hallo liebe Gemeinde,
es ist ja schon viel zur Zulassung geschrieben worden, aber ... trotzdem!!!
Ich habe eine 3800 in Frankreich erworben, bei einem TROC - einer Handelskette von Modellauto über gebrauchte Waschmaschine, heile oder kaputte Keramik bis zu Schallplatten und Bettgestellen.
Nein, Kaufvertrag oder Unterlagen gibt es nicht, Rahmennummer selbstverständlich auch nicht, auch keine Plakette an der Lenksäule. Von unten habe ich mir das Mofa nicht angesehen, ob dort eine Nummer ist. Von der Nummer auf dem Motorblock habe ich mir ein Foto gemacht, wo mir jetzt im Nachhinein Zweifel kommen, ob das die Motornummer oder nur der Motortyp ist - da stand nämlich "3800". Das Einzige, was ich habe, ist eine Rechnung.
Wie bekomme ich das Teil rechtlich abgesichert auf die Straße bzw. wie komme ich zu einem Versicherungskennzeichen von meinem Versicherer ohne schlechtes Gewissen?
Für ernst gemeinte Ratschläge/Antworten wäre ich dankbar (das ist eines meiner Winterprojekte)
es ist ja schon viel zur Zulassung geschrieben worden, aber ... trotzdem!!!
Ich habe eine 3800 in Frankreich erworben, bei einem TROC - einer Handelskette von Modellauto über gebrauchte Waschmaschine, heile oder kaputte Keramik bis zu Schallplatten und Bettgestellen.
Nein, Kaufvertrag oder Unterlagen gibt es nicht, Rahmennummer selbstverständlich auch nicht, auch keine Plakette an der Lenksäule. Von unten habe ich mir das Mofa nicht angesehen, ob dort eine Nummer ist. Von der Nummer auf dem Motorblock habe ich mir ein Foto gemacht, wo mir jetzt im Nachhinein Zweifel kommen, ob das die Motornummer oder nur der Motortyp ist - da stand nämlich "3800". Das Einzige, was ich habe, ist eine Rechnung.
Wie bekomme ich das Teil rechtlich abgesichert auf die Straße bzw. wie komme ich zu einem Versicherungskennzeichen von meinem Versicherer ohne schlechtes Gewissen?
Für ernst gemeinte Ratschläge/Antworten wäre ich dankbar (das ist eines meiner Winterprojekte)
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Wstnr385
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Hallo, bei mir ist die Lage ähnlich. Das Versicherungskennzeichen war allerdings gar kein Problem, da die Versicherung so gut wie nichts wissen wollte. Ich habe von der lokalen Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen ( also Nachweis, dass nicht gestohlen). Es fehlt aber noch die ABE: Der TÜV-Mann wollte das genaue Baujahr wissen. Ich kann es aber bis jetzt nur auf späte 80ziger Jahre eingrenzen, aus dieser Zeit ist aber die Dokumentation der Motornummern sehr dürftig. Ich fahre also seit einem Jahr ohne ABE.
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Xelos
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Späte 80'ziger Jahre würde bedeuten das es sich um eine Motobecane handelt. Motobecane wurde ja von Yamaha übernommen, diese können Dir zwar keine ABE liefern aber ein Datenblatt dafür, zur Vorlage beim Tüv. Du müsstest zu einem Yamaha Händler gehen, früher ging es direkt über Yamaha Deutschland.
Hier eine Kopie der Motobecane ABE
Hier eine Kopie der Motobecane ABE
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... es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem! (Karl Valentin)
... siehst du den Baum gegen den du fährst, so nennt man dies Untersteuern, hörst du den Baum nur, so war es Übersteuern...
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Wstnr385
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Vielen Dank, meine Velosolex ist für Italien produziert worden, da stimmt schon mal die Höchstgeschwindigkeit nicht (meine ist deutlich schneller). Und ich kann das Baujahr nicht konkret beweisbar auf ein bestimmtes Jahr eingrenzen. Verlangt der TÜV-Onkel aber...
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SOS VéloSolex
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
die Endgeschwindigkeit der Modelle, die für den deutschen Markt bestimmt waren, wurden mittels einer Buchse, die sich im Ansaugkanal befindet, von 35 km/h auf 25 km/h gedrosselt.Wstnr385 hat geschrieben: 01.11.2025, 11:23 ... da stimmt schon mal die Höchstgeschwindigkeit nicht (meine ist deutlich schneller).
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Xelos
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Die höchstgeschwindigkeit kann vom Tüv aber auch geändert werden z.B. auf 35 km/h.Wstnr385 hat geschrieben: 01.11.2025, 11:23 Vielen Dank, meine Velosolex ist für Italien produziert worden, da stimmt schon mal die Höchstgeschwindigkeit nicht (meine ist deutlich schneller). Und ich kann das Baujahr nicht konkret beweisbar auf ein bestimmtes Jahr eingrenzen. Verlangt der TÜV-Onkel aber...
... es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem! (Karl Valentin)
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Sukmilk
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Hallo,
klar bekomme ich ohne Weiteres ein Versicherungskennzeichen, habe dann aber keine Betriebserlaubnis, ergo Fahren ohne Versicherungsschutz wegen falscher Angaben.
Für westdeutsche Altertümer bekomme ich ein Datenblatt, für ostdeutsche Anschreiben an KBA...
Gibt es in Frankreich vielleicht auch eine Stelle, ein Museum oder so, wo man Datenblätter bekommt?
klar bekomme ich ohne Weiteres ein Versicherungskennzeichen, habe dann aber keine Betriebserlaubnis, ergo Fahren ohne Versicherungsschutz wegen falscher Angaben.
Für westdeutsche Altertümer bekomme ich ein Datenblatt, für ostdeutsche Anschreiben an KBA...
Gibt es in Frankreich vielleicht auch eine Stelle, ein Museum oder so, wo man Datenblätter bekommt?
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Rob
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Das Verfahren zur Erlangung gültiger Papiere ist hier im Forum schon zig Mal behandelt worden, siehe zum Beispiel viewtopic.php?p=83536#p83536 oder files_alt/nasenwaermer/2004-1.pdf (Seite 2).
Für die TÜV-Vollabnahme/Einzelbetriebserlaubnis ist es sinnvoll und hilfreich, die Kopie einer ABE eines identischen Fahrzeugs mitzubringen, damit der Prüfer die Daten übernehmen kann.
Unter viewforum.php?f=36 und unter https://www.sos-velosolex.com/trickkiste_30.html stehen einige Kopien zur Verfügung, die man ggf. nutzen kann. Ansonsten hilft vielleicht noch eine Recherche im Internet.
Bei der Eingrenzung des Baujahrs sollte die Fahrgestellnummer helfen. Falls nicht vorhanden, wird dann üblicherweise für die Identifikation die Motornummer übernommen, die ebenfalls Aufschluss über das Baujahr geben kann (Problematik Austauschmotor).
Gruß Rob
Für die TÜV-Vollabnahme/Einzelbetriebserlaubnis ist es sinnvoll und hilfreich, die Kopie einer ABE eines identischen Fahrzeugs mitzubringen, damit der Prüfer die Daten übernehmen kann.
Unter viewforum.php?f=36 und unter https://www.sos-velosolex.com/trickkiste_30.html stehen einige Kopien zur Verfügung, die man ggf. nutzen kann. Ansonsten hilft vielleicht noch eine Recherche im Internet.
Bei der Eingrenzung des Baujahrs sollte die Fahrgestellnummer helfen. Falls nicht vorhanden, wird dann üblicherweise für die Identifikation die Motornummer übernommen, die ebenfalls Aufschluss über das Baujahr geben kann (Problematik Austauschmotor).
Gruß Rob
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Wstnr385
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Ja, für "Standardfälle" ist das alles nicht so kompliziert. Für "Sonderfälle" allerdings schon (keine Rahmennummer, schlechte Doku im Netz bei späten Baujahren, Erstauslieferung im Ausland mit anderen Zulassungsvorschriften etc).
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Rob
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Re: Allgemeine Betriebserlaubnis/Zulassung
Ansonsten mal bei anderen Prüfstellen nachfragen. Vielleicht findet sich ein Prüfer, der nicht so hohe Maßstäbe ansetzt und ggf. auch günstiger ist.
Gruß Rob
Gruß Rob